Tragisches Dreieck

Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für 31-jährige Frau, die angeklagt ist, ihren Liebhaber zum Mord an ihrem Ehemann angestiftet zu haben

Dass der versuchte „Auftragsmord“ keiner war, räumt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft ein. Sie hatte die 31-jährige Claudia Z. angeklagt, ihren früheren Liebhaber Walid H. dazu angestiftet zu haben, ihren Ehemann umzubringen (taz berichtete). Gestern aber verlangte selbst der Staatsanwalt Freispruch: „Ihr konnte nichts nachgewiesen werden.“ Für Walid H., der den Ehemann im November 2002 mit dem Messer niedergestochen hatte, forderte der Ankläger fünfeinhalb Jahre Haft.

Im Prozess hatte sich immer mehr gezeigt, dass die Tat kein kaltblütiger Mordversuch, sondern Ausdruck tiefer Verzweiflung war. Mit dem Täter, Walid H., hat Claudia Z. ein Kind. Noch während sie schwanger war, heiratete sie Imrli Z. Mit ihm führte sie die Ehe, mit Walid H. aber traf sie sich heimlich, damit der sein Kind sehen konnte. Walid H. war eifersüchtig auf Imrli Z., der wiederum verlangte von ihm, den Kontakt zu Claudia Z. und seinem Kind abzubrechen. Als die Männer im November aufeinandertrafen, entwickelte sich ein heftiger Streit, in dessen Verlauf Walid H. das Messer zog. Imrli Z. konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Die Anwältin von Walid H. betonte gestern den schweren Druck, unter dem ihr Mandant stand. Er habe bei Claudia Z. ausziehen müssen, als deren Ehemann von Mazedonien nach Hamburg kam. Er habe sich klein machen müssen, um die Frau, die er liebte, nicht in Schwierigkeiten zu bringen – und überhaupt noch die Chance zu haben, sein Kind zu sehen. Als die Männer sich dann begegneten, sei die Situation ausgeartet. Dadurch, resümierte sie, habe Walid H. seine Familie jetzt endgültig verloren. Er werde aus der Haft heraus abgeschoben.

Davon, dass der Streit der Männer blutig eskalierte, geht inzwischen auch die Staatsanwaltschaft aus. In der Anklage hatte es noch geheißen, Claudia Z. habe ihren Mann vorsätzlich den Messerstichen des Attentäters ausgeliefert. „Hätten die beiden Männer schon vor der Polizei erzählt, was sie jetzt ausgesagt haben, wäre Claudia Z. nie angeklagt worden“, sagte gestern der Staatsanwalt. Und: Sie wäre nicht, wie geschehen, für mehrere Wochen in Untersuchungshaft gekommen. Dafür hat ihr Verteidiger gestern Entschädigung verlangt.

Das Urteil wird heute verkündet. ELKE SPANNER