WAS MACHT EIGENTLICH ...die Lakritzschnecke?
: Zum Hals raushängen

Wem wohl? Natürlich den nimmersatten Gierlappen aus Berlin. Genauer einer Frau aus der Hauptstadt. Die war monatelang voll auf Lakritz und will den Süßwarenhersteller Haribo aus Bonn jetzt auf 6.000 Euro Schmerzensgeld verklagen. Die 48-Jährige hat doch tatsächlich täglich eine 400-Gramm-Tüte des Zeugs in sich reingestopft. Wen wunderts, dass die Dame eines Tages zusammenbrach und anschließend mehr als sechs Monate arbeitsunfähig blieb. Der Lakritz-Junkie wirft Haribo nun vor, nicht vor den Folgen des Konsums des Lakritz, vor allem aber dessen Inhaltsstoffs Glycyrrhizin, zu Deutsch Süßholzzucker, gewarnt zu haben. Dabei weiß doch jedes Öko-Kind, dass zu viel Glycyrrhizin als schädlich gilt und sogar das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz schon vor Nebenwirkungen wie Bluthochdruck warnte. Haribo sieht jedenfalls keinen Grund, 6.000 Flocken an seine Spitzenkundin zu zahlen. Glycyrrhizins Schneckenanteil betrage nur bis zu 0,18 Prozent. Damit liege der Wert unter der Kennzeichnungspflicht von 0,2 Prozent. Mein Gott, die Klägerin ist aber auch fantasielos! Sie könnte sich in Sachen Schmerzensgeld auch ein Beispiel nehmen an Ms Amber Carson. Der musste ein Restaurant in Philadelphia, USA, 113.500 Dollar Schmerzensgeld zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein brach. Auf dem Boden befand sich das Getränk, weil Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte. So geht das! AW FOTO: ARCHIV