Holst sekundiert

Die Bremer Generalin bekommt für DNA-Massentest-Stopp jetzt Schützenhilfe vom Landesdatenschützer

Bremen taz ■ Bei der Bremerhavener Polizei kocht die Wut noch, nachdem Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer einen DNA-Test an 2.200 Männern untersagt und verlangt hat, dass bei den Ermittlungen gegen einen Serienvergewaltiger „rechtsstaatlich gehandelt wird“. Gestern kam Unterstützung von Landesdatenschützer Sven Holst – verbunden mit Kritik am Vorgehen der Bremerhavener Polizei.

Die habe zwar vorgegeben, der Speicheltest geschehe auf „freiwilliger Basis“, die Einladung dazu aber mit „Vorladung“ betitelt. Auch sonst sei das Schreiben datenschutzrechtlich ungenügend und mit ihm nicht abgeklärt, so Holst. Die plötzliche Eile sei zudem nicht nachvollziehbar, „weil das Mittel der DNA-Reihenuntersuchung nicht neu“ und die ersten Taten sechs Jahre alt seien. „Was nützt es, wenn DNA-Proben vernichtet werden müssen, weil Verfahrensvorschriften verletzt wurden?“, so Holst. Die Kritik des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sei ihm unverständlich. Der BDK will DNA-Tests ohne Gerichtsbeschluss. ede