Erbschaftsteuer in Warteschleife

BERLIN dpa ■ Kurz vor Silvester ist unklar, ob die beschlossene Reform der Erbschaftsteuer wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten kann. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz auch am Sonntag noch nicht unterzeichnet – der Termin dafür sei „noch offen“, hieß es. Erst wenn das Staatsoberhaupt das Gesetz geprüft und unterschrieben hat, kann es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Derzeit werde das Gesetz noch geprüft. Sollte Köhler das Gesetz noch vor dem Jahreswechsel unterzeichnen, ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch kurz vor oder gar an Silvester rein technisch „kein Problem“. Nach einem Bericht der FAZ ist der Bundespräsident darüber „verärgert“, dass ihm das Gesetz in „Urschrift“ erst am 16. Dezember zur Prüfung vorgelegt wurde, obwohl der Bundesrat bereits am 5. Dezember zugestimmt hatte. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah.

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