Gezielte Tötungen und das Völkerrecht

Die israelische Regierung sieht sich in einem „bewaffneten Konflikt“ mit den Palästinensern, der die Existenz Israels und das Leben seiner Bürger bedroht. Deshalb beansprucht sie für sich das Recht, Urheber und Hinterleute von Anschlägen auf Israelis von Soldaten der eigenen Armee liquidieren zu lassen. Gegen diese Auffassung stehen die Regeln des humanitären Völkerrechts. Es verbietet, unbewaffnete Zivilisten militärisch gezielt anzugreifen. Deren „Tötung jeder Art“ ist nach der Vierten Genfer Konvention von 1949 untersagt.

Selbst ein „Kombattant“ darf nur angegriffen werden, wenn er sich etwa bewaffnet als solcher zu erkennen gibt und „unmittelbar“ an Feindseligkeiten teilnimmt. Eine „Hinrichtung“ ohne Gerichtsverfahren untersagt der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den auch Israel ratifiziert hat. DPA