VERFÜGUNG STERBEHELFER
: Gericht entscheidet

Das Hamburger Verwaltungsgericht entscheidet wohl noch im Januar über eine Polizeiverfügung gegen den „Sterbehelfer“ Roger Kusch. Per mündlicher Verfügung hatte die Polizei dem Exjustizsenator im Zuge einer Razzia jede weitere Sterbehilfe verboten. Dagegen habe Kusch ein Eilverfahren angestrengt. (dpa)