BELASTENDER VORNAME
: Änderung im Einzelfall

Wenn ein Kind von seinem Vornamen erkennbar belastet wird, kann er im Einzelfall geändert werden, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Geklagt hatte ein Vater aus Afghanistan, dessen 2002 geborener Sohn den Namen Sabsudin erhalten hatte. Auf Initiative der nun geschiedenen Mutter wurde der Name in Sebastian geändert. (ap)