polizeilicher gentest
: Pauschale Kriminalisierung

Szenario 1. Akt: Mensch geht in einer fremden Stadt zum Geldautomaten in einer Bank. Da sich an der Tür ein Zeichen „No Smoking“ befindet, lässt er die Kippe vor der Tür fallen. Diese Bank wird am Nachmittag überfallen. Die Kippe wird von der Spurensicherung als möglicher Hinweis auf den Täter sichergestellt und analysiert.

Kommentarvon KAI VON APPEN

Szenario 2. Akt: Drei Jahre später wird dieser Mensch bei einer Anti-Kriegsdemo festgenommen. Nun hat er ein Problem. Denn die Polizei hat seine DNA mit den Daten von dem Zigarettenstummel verglichen, und obwohl es keinerlei andere Indizien gibt, steht er unter dringendem Tatverdacht. Denn er weiß nicht mehr, was er zum Zeitpunkt des Überfalls gemacht hat – kurz: Er kann kein Alibi vorweisen.

Sicher sollte die moderne DNA-Analyse bei der Verfolgung bestimmter Straftaten als wichtiges kriminalistisches Mittel zulässig sein. So ist es ja auch bei der Fahndung nach Kindermördern erfolgreich eingesetzt worden, vielleicht hätte auch manche Vergewaltigungsserie verhindert werden können, wenn im Bereich von Sexualdelikten auffällige Personen genetisch registriert worden wären.

Doch was Polizeipräsident Udo Nagel fordert, ist die Pauschal-Kriminalisierung. Dann sollte er konsequenterweise den bereits als absurd ad acta gelegten Vorschlag wieder aufgreifen, jedem Säugling präventiv eine Speichelprobe zu entnehmen.

Dann aber könnten Jahrzehnte später auch Polizeischläger ausfindig gemacht werden.

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