Köhler macht Wege frei

Gesetze zu BKA-Befugnissen und Reform der Erbschaftsteuer unterschrieben. Klagen angekündigt

BERLIN dpa ■ Das umstrittene BKA-Gesetz und die ebenso heftig diskutierte Reform der Erbschaftsteuer können wie geplant am 1. Januar in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat beide Gesetze unterschrieben. Er habe „keine durchgreifenden Bedenken“ gehabt, teilte ein Sprecher des Präsidialamtes am Montag in Berlin mit. Allerdings werden die neuen Rechte des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Terrorbekämpfung und vermutlich auch die Erbschaftsteuerreform vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und sein Parteifreund Burkhard Hirsch kündigten unmittelbar nach der Unterschrift Köhlers für Januar eine Beschwerde gegen das BKA-Gesetz in Karlsruhe an. Die Bundesregierung zeigte sich hingegen überzeugt, dass das Gesetz, das zur Terrorbekämpfung auch die Ausspähung von privaten Computern vorsieht, „verfassungsfest“ ist. In einem Rechtsstaat stehe es jedem frei, dies überprüfen zu lassen, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg. Auch bei der Erbschaftsteuer wird mit Verfassungsklagen gerechnet.

Baum kritisierte, trotz der Korrekturen seien weite Teile des neuen BKA-Gesetzes verfassungswidrig. Union und SPD hätten in wesentlichen Punkten das Urteil der Verfassungsrichter vom Februar 2008 ignoriert. Baum und Hirsch gehörten bereits zu den Klägern, die damals in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Onlinedurchsuchung zu Fall brachten. In einer Erklärung von Baum und Hirsch hieß es, der aus der Menschenwürde abzuleitende Schutz der Privatsphäre werde verletzt.