HURRA, DER LEHRER WIRD KÜNDBAR!

Senat möchte Lehrer und Hochschullehrer nur noch in Ausnahmefällen verbeamten. Vage Einsparungshoffnungen. GEW: „Das ist völlig idiotisch“

von ROBIN ALEXANDER

Lehrer und Hochschullehrer in Berlin sollen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen verbeamtet werden. Der Senat beschloss gestern einen Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, nach dem Lehrende künftig in der Regel im Angestelltenverhältnis arbeiten sollen.

„Der politische Sinn ist: Die Verbeamtung soll eng gehalten werden und vom Dienstherrn entschieden werden“, erläuterte der Senatspressesprecher Michael Donnermeyer (SPD) den Entwurf. Darüber hinaus habe die Entscheidung auch „einen Kostenaspekt“. Konkret ist der Dienstherr für Lehrer der Bildungssenator, zurzeit Klaus Böger (SPD). Für Hochschullehrer nimmt diese Funktion der Wissenschaftssenator, zurzeit Thomas Flierl (PDS), wahr.

Der Gesetzesentwurf verbiete Verbeamtungen nicht, betonte Donnermeyer: „Wir schaffen lediglich Optionen.“ Der zuständige Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat bereits öfter erklärt, den Beamtenstatus nur noch auf hoheitliche Aufgaben im engeren Sinne (Polizei, Justiz, Finanzverwaltung) beschränken zu wollen.

Zahlen, wie hoch eine potenzielle Einsparung durch die Gesetzesänderung sein könnte, konnte gestern niemand nennen. Ob der Verzicht auf die Verbeamtung von Lehrern überhaupt Geld spart, ist umstritten. Noch in den Neunzigerjahren verbeamtete die große Koalition zahlreiche Lehrer aus Ostberlin. Dieses Verfahren wurde als „kurzfristig kostengünstiger“ begründet. Verbeamtete Lehrer verursachen hingegen vor allem als Pensionäre für den Staat hohe Kosten. Die Übernahme eines jungen Lehrers in ein Beamtenverhältnis kann sich jedoch durchaus rechnen, wenn dieser dann bis zum Erreichen der Pensionsgrenze arbeitet. Peter Fleischmann, Sprecher der Innenverwaltung, die den Entwurf erarbeitete, äußerte sich gestern vorsichtig: „Heute scheinen Angestellte langfristig preisgünstiger.“ Die Bildungsverwaltung von Senator Böger lehnte jede Stellungnahme ab: „Dies ist eine rein fiskalische Frage. Es hat wenig Einfluss auf die Qualität des Unterrichts, ob der Lehrer Beamter oder Angestellter ist.“

Völlig überraschend vom Vorstoß des Senats war die Lehrergewerkschaft GEW. Ihr Vorsitzender, Ulrich Thöne, schimpfte: „Das ist völlig idiotisch.“ Der Gesetzesentwurf sei „eine unkoordinierte Aktion, die keinen Sinn macht“. Prinzipiell sei der Beamtenstatus für Lehrer diskutabel, aber „nicht in einem gesellschaftlichen Klima, in dem jeder fürchtet, betrogen zu werden“. Genau dies schaffe der rot-rote Senat mit „solchen Aktionen“.

Im Bereich Hochschullehrer zielt der neue Gesetzesentwurf vor allem auf den universitären Mittelbau. Die gut und sehr gut verdienenden Professoren werden wahrscheinlich auch weiterhin verbeamtet. Einerseits erfüllen sie teilweise staatliche Prüfungsaufgaben, die auch im engeren Sinne hoheitlich sind. Andererseits könnten Berliner Universitäten bei Berufungskonkurrenzen einen Nachteil erleiden, würden sie Verbeamtungen nicht mehr anbieten können.