CDU verhandelt über Ausschluss Hohmanns

Wegen der Rede vom jüdischen „Tätervolk“ soll der fraktionslose Abgeordnete nun auch aus der Partei fliegen

WIESBADEN taz ■ Heute trifft sich das Parteigericht der hessischen CDU zur ersten Sitzung, um über den Ausschluss des fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann (56) aus der Partei zu entscheiden. Schon im November 2003 war er aus der Bundestagsfraktion ausgeschlossen worden. Hohmann hatte sich zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in seinem Heimatort Neuhof mit einer erst später bekannt gewordenen Rede gegen Entschädigungszahlungen für jüdische Zwangsarbeiter gewandt und behauptet, nicht nur die Deutschen, sondern auch „bolschewistische Juden“ trügen eine Mitschuld am Zweiten Weltkrieg. Sie seien während der Russischen Revolution „in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den Tscheka-Erschießungskommandos aktiv“ gewesen und könnten deshalb „mit einiger Berechtigung auch als Tätervolk“ bezeichnet werden. Der Begriff brachte es zum „Unwort des Jahres“. Unter dem Titel „Gerechtigkeit für Deutschland“ erweckte der populistische Jurist Hohmann außerdem den Eindruck, das deutsche Volk werde von radikalen, ausländischen Fundamentalisten und arbeitsunwilligen Sozialhilfeempfängern ausgeplündert. Hohmann war 1998 im Wahlkreis Fulda als Nachfolger des CDU-Rechtsaußen Alfred Dregger direkt gewählt worden.

Hohmann verteidigte seine Rede und entschuldigte sich nur halbherzig. Die Bundestagsfraktion der CDU schloss ihn daraufhin aus. 195 Abgeordnete stimmten gegen Hohmann, 28 für ihn, 16 enthielten sich. Parteichefin Angela Merkel führte das nicht auf inhaltliche Übereinstimmung, sondern auf die „menschliche Verbundenheit“ mit dem Politiker zurück. Eine weitere Folge des Falles: Der Chef der Bundeswehr-Elitetruppe KSK dagegen wurde in den Ruhestand geschickt, weil er „die ausgezeichnete Rede“ gelobt hatte.

Auch die Hessen-CDU leitete ein Ausschlussverfahren ein. Bundesweit löste das beim Parteivolk Empörung aus. Hohmann-Befürworter organisierten Solidaritätskundgebungen und Briefaktionen für Hohmann. Im Wahlkreis Fulda traten aus Protest 150 Unionsmitglieder aus. Über den Ausschluss haben nun drei Juristen zu entscheiden. Rechtlich ist fraglich, ob der Rauswurf aus der Bundestagsfraktion automatisch den aus der Landespartei nach sich zieht. Laut Parteiengesetz, das Mitglieder vor ungerechtfertigten Entscheidungen schützen soll, muss außerdem auch nachgewiesen werden, das Hohmann gegen Grundwerte der Partei verstoßen hat. Es wird mit einem langen Verfahren gerechnet.

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