Sensation: Rot-Grün im Recht

Bundesverfassungsgericht bestätigt Ökosteuer. Regierung hocherfreut. Positive Wirkung für Rentenbeiträge, Klima und Jobs. Opposition spricht dagegen immer noch von Jobkiller

BERLIN taz ■ Eines der umstrittensten und erfolgreichsten Reformprojekte von Rot-Grün ist gestern auf ganzer Linie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Die Ökosteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz, urteilte das höchste deutsche Gericht. Die Finanzierung der Rentenkassen durch die erhöhten Steuern auf Strom und Treibstoff ist rechtmäßig. Und auch gegen die Schlupflöcher der Ökosteuer, die teilweise Befreiung für die Industrie, ist nach Meinung der Richter nichts einzuwenden. Damit wies das Gericht eine Klage von Kühlhausbetreibern und Spediteuren in allen Punkten zurück.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sah die Politik der Regierung bestätigt. „Die Ökosteuer ist ein wirkungsvolles Instrument, von dem Arbeit und Umwelt gleichermaßen profitieren.“ Auch das Finanzministerium zeigte sich erfreut, dass die „Philosophie der Ökosteuer“ anerkannt wurde. Union und FDP dagegen blieben bei ihrer Ablehnung, weil die „Wirtschaft doppelt belastet wird“, sagte der Fraktionsvize der Union im Bundestag, Klaus Lippold. Der Bundesverband der Spediteure erklärte, wegen der Steuer würden 120.000 Lkws in Deutschland abgemeldet und 150.000 Arbeitsplätze abgebaut.

Der Grünen-Chef Reinhard Bütikofer erklärte, die Ökosteuer sei ein „braves Kind der rot-grünen Beziehung“. In den letzten Jahren wurde dieses Kind allerdings stiefmütterlich behandelt. Verschiedene Studien haben belegt, dass die Steuer ihren Zweck erfüllt: So blieben die Rentenkassenbeiträge bei 19,5 Prozent, statt auf 21,2 Prozent zu steigen. Es wird weniger getankt und verheizt, seit 2000 sinken die CO2-Emissionen im Verkehr jedes Jahr um ein bis zwei Prozent. Die Ökosteuer schafft demnach netto zwischen 100.000 und 250.000 Arbeitsplätze und entlastet die deutsche Industrie um jährlich etwa 5 Milliarden Euro. Trotzdem hatte sich der Kanzler 2000 unter dem Eindruck einer bundesweiten Kampagne von Industrie, Opposition und Bild-Zeitung gegen die „Ö.ko“-Steuer darauf festgelegt, diese Steuer nicht über 2003 hinaus zu erhöhen. 2004 will die Koalition über das weitere Schicksal der Steuer entscheiden. BPO

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