Seuchen-Klagen abgewiesen

Schleswig/Kiel dpa ■ Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat alle acht Klagen von Landwirten gegen Beitragsbescheide zum Tierseuchenfonds und für die Tierkörperbeseitigung (taz berichtete) abgewiesen. Die Tierhalter seien in ihren Rechten nicht verletzt worden. Die Beiträge waren 2001 nach dem Auftreten der Rinderkrankheit Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) und dem Verfütterungsverbot von Tiermehl stark erhöht worden.