wahlrecht
: Bürgerschaft verstimmt sich

Zu heftiger Verstimmung bei der GAL-Fraktion hat eine Info-Broschüre des Bürgerschaftspräsidiums zum Volksentscheid für ein neues Wahlrecht in Hamburg geführt. Darin werde „der Eindruck erweckt, dass die Bürgerschaft nur aus CDU und SPD besteht“, monierte der grüne Verfassungsexperte Farid Müller. Auf einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden mit dem Präsidium der Bürgerschaft drang GAL-Fraktionschefin Christa Goetsch gestern Nachmittag auf Änderungen – vergeblich.

CDU und SPD hatten am Mittwochabend im Parlament ein Gesetz für ein neues Wahlrecht gegen die Stimmen der GAL verabschiedet. Dieses sieht 50 Wahlkreise mit Direktkandidaten in Hamburg vor, die übrigen 51 Abgeordneten sollen wie bisher über Parteilisten gewählt werden. Die GAL lehnt dies ab und unterstützt das Modell des Volksbegehrens, über das am 13. Juni abgestimmt werden soll. Dieses hat nach süddeutschem Vorbild fünf Stimmen für jede WählerIn, die nach Belieben auf die KandidatInnen verteilt werden können. In der Broschüre, die allen WählerInnen jetzt zugeschickt wird, ist jedoch nur vom „Gesetzentwurf der Bürgerschaft“ die Rede. Damit werde den HamburgerInnen vorgegaukelt, dass dies die Position des gesamten Parlaments sei, bemängeln die Grünen. „Abweichende Meinungen werden hier unter den Tisch gekehrt“, kritisiert Goetsch., ein „Mindestmaß an Transparenz und demokratischem Miteinander“ fordert Müller ein. Ohne Erfolg. Der Text werde nicht geändert, so das Ergebnis der gestrigen Krisensitzung. Vom Parlament beschlossene Gesetze würden nie unter Angabe des Abstimmungsergebnisses veröffentlicht, so das Argument der großen Wahl-Koalition. Die Broschüre ging noch gestern in Druck. smv