Kopftuch und Kreuz

betr.: „Das Kopftuch vor Gericht“, taz vom 3. 6. 03

Ich bin grundsätzlich gegen Religion an staatlichen Schulen, also auch gegen Lehrerinnen mit Kopftuch. Über diese wird diskutiert und an Gerichten entschieden, aber niemand (fast niemand) regt sich auf, dass in staatlichen Schulen in jedem Klassenzimmer Kreuze hängen, (fast) alle Lehrer am Morgen beten und das deutlich wahrnehmbare Symbole einer bestimmten Religion sind (Bundesverwaltungsgericht: Das Kopftuch der türkischen Lehrerin sei ein „deutlich wahrnehmbares Symbol einer bestimmten Religion“). Dass das nicht geändert bzw. nicht hier geändert wird, liegt wahrscheinlich daran, dass ich in Bayern zur Schule gehe. Vielleicht ist es in anderen Bundesländern ja anders (in „CDU-Ländern“ sicherlich nicht). ROMAN KAISER, 12, Atheist, Günzburg

Frau Ludin trägt das Kopftuch, um ihre strenge islamistische Haltung, auch im Religionsunterricht, ihren Schülern sichtbar zu machen. Dies kommt klar zum Ausdruck, wenn sie anbietet bei Problemen in der Klasse das Kopftuch abzunehmen, wenn aber ein Mann/Lehrerkollege kommt, dann muss sie das Kopftuch schnell wieder aufsetzen. […] Mir gefällt es nicht, wenn hier unehrlich agiert wird. Frau Ludin soll ihren Islamunterricht mit Kopftuch in einer islamistischen Privatschule geben, in öffentlichen Schulen haben, bei Lehrpersonen, Kopftücher als Ausdruck der eigenen Glaubensidentität nichts verloren. Das Grundgesetz plädiert für religiöse Neutralität in Staatsangelegenheiten und die Freiheit von der Religion, eine einzigartige und wunderbare Errungenschaft des alten Europa, ist auch im Grundgesetz verankert.

FRANZ KLUG, München

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