BHG: Grünes Licht für grünen Strom

KARLSRUHE rtr ■ Deutsche Energieversorger müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch weiterhin Windstrom in ihr Netz einspeisen und hoch vergüten. Die gesetzlichen Verpflichtungen seien rechtmäßig, urteilte das Gericht gestern. Die Schleswag hatte sich in den 90er-Jahren mehrfach geweigert, Ökostrom abzunehmen, und dies mit der Fülle der Windparks zwischen Nord- und Ostsee und den damit verbundenen Kapazitätsproblemen des Netzes begründet. Die Schleswag sei gegenüber anderen Unternehmen benachteiligt, so die Argumentation. Den Angaben zufolge sind 352 Windparks angeschlossen, weitere 225 Parks sollen folgen. Das EEG verpflichtet Energieversorger, für Ökostrom doppelt so viel wie für Strom aus anderen Energiequellen zu zahlen. Die Schleswag kritisierte die Regelung als verfassungswidrigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. Die mit der Verpflichtung verbundenen Belastungen seien zumutbar, so dagegen der BGH. (Az.: VIII ZR 160/02 u.a.)

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