Recht und Anstand

ver.di: Keine vollendeten Tatsachen beim LBK-Verkauf vor dem Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“

Die Gewerkschaften haben an den Rechtssenat appelliert, Volkes Stimme im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Gesundheit ist keine Ware“ ernst zu nehmen und nicht vor dem Volksentscheid am 13. Juni 2004 durch den Mehrheitsverkauf des Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) vollendete Tatsachen zu schaffen. „Das ist ein Gebot des demokratischen Anstandes und auch im Hinblick entsprechender Rechtssprechung eine rechtliche Verpflichtung“, erklärten gestern ver.di-Landeschef Wolfang Rose und die LBK-Gesamtpersonalratsvorsitzende Katharina Ries-Heidtke.

Damit reagierten sie auf Äußerungen des Senats, den Verkauf ungeachtet des Volksbegehrens weiterzubetreiben. Die Initiatoren des Begehren haben daher Bürgerschaftspräsidentin Dorothee Stapelfeld (SPD) angeschrieben, den Senats-Coup durch ein Bürgerschaftsvotum zu unterbinden. Gleichzeitig solle sie das Verhalten von Innenstaatsrat Walter Wellinghausen tadeln, der parteiisch über das Volksbegehren hergezogen sei. „Das ist Amtsmissbrauch“, sagt DGB-Chef Erhard Pumm.

Die Initiatoren wollen sich aber nicht allein auf die politische Ebene konzentrieren. Eine Prüfung der Materie habe ergeben, dass es wohl Anzeichen dafür gebe, dass mit dem erfolgreichen Volksbegehren eine aufschiebene Wirkung eingetreten sei. „Notfalls gehen wir vors Bundesverfassungsgericht“, erklärte Rose. Und auch gewerkschaftliche Aktionen seien nicht ausgeschlossen. KVA