Sparkasse muss nicht büßen

Landgericht wies Klage eines Spekulanten ab, der sein Geld wiederhaben wollte

taz ■ „Same procedure as last Donnerstag?“ fragt der Richter Peter Lüttringhaus. „Ja“, lacht der Anwalt. Vor dem Bremer Landgericht laufen derzeit einige Prozesse, in denen Geldanleger, die im Jahre 2000 beim Sturz der Kurse ihr Geld verloren haben, die Sparkasse auf Schadensersatz verklagen. In den meisten Fällen war der frühere Sparkassen-Mitarbeiter Sönke Liebig ihr Berater, der mit fünf- und sechsstelligen Summen der Anleger jonglierte.

Und die hatten Vertrauen zu Liebig: „Das ist der Erste in der ganzen Abteilung“, sagt heute noch einer der geprellten Anleger im Gerichtssaal. Schuld an seinem Verlust sei das Geldinstitut, weil es den Anlageberater nicht kontrolliert habe: Der sei erst erfolgreich und dann irgendwann beinahe krankhaft „spielsüchtig“ gewesen.

Gestern hat das Landgericht sein Urteil in einem der laufenden Fälle verkündet und den Kläger abgewiesen. Der hatte behauptet, er habe mit dem Anlageberater Liebig vereinbart, dass bei einem bestimmten Kurs alles verkauft werden soll. Eine schriftliche Fixierung dieser Vereinbarung gab es aber nicht. Die Schwierigkeit der Wahrheitsfindung liegt in diesen Fällen darin, dass der damalige Anlageberater inzwischen in einer Intim-Fehde mit der Sparkasse liegt und alle Vorwürfe gegen sein damaliges Verhalten bestätigt. In dem abgewiesenen Fall hatte der Geldanleger sein Aktien-Depot aber auch nach Beratung durch einen anderen Sparkassen-Mitarbeiter noch weitergeführt – die Absicht, alles bei einem bestimmten Kurs zu verkaufen, konnte das Gericht nicht erkennen.

In einem anderen Fall, der noch über den Sommer verhandelt wird, hatte ein studierter Diplomökonom, der in Ghana arbeitete, im Jahre 1997 einen Kredit über 400.000 Mark aufgenommen und es dem Sparkassen-Mitarbeiter Liebig überlassen, das Kreditgeld auf hochriskante Anlagen zu setzen. Im Jahre 2000 erging es dem Diplomökonomen wie allen anderen Geldanlegern. Nicht der Diplomökonom sei schuld, trug sein Anwalt vor dem Gericht vor, sondern die Sparkasse, die sein Vermögen praktisch verwaltet habe. Allerdings hatte der Geldanleger sich per Telefon und Fax auf dem Laufenden halten lassen.

Das Problem der Kläger ist, dass sie mit dem Anlageberater Liebig vertrauensvoll und zum Teil sogar freundschaftlich verbunden waren. Da er mit seinen eigenen Spekulationen genauso eingebrochen ist, wäre bei ihm auch wenig zu holen. kawe