Dräger zeigt Härte

Wissenschaftssenator will die Härtefallquote an allen Hochschulen auf fünf Prozent absenken. Studierende sehen „sozialpolitischen Skandal“, Opposition fordert Korrektur

„Das ist unsoziale Politik“, rügt Jenny Weggen. Die Vorsitzende des Universitäts-AStA spricht von der neuen Härtefallquote, die Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) durchsetzen will. Nach dem Entwurf zum neuen Zulassungsgesetz sollen Hamburgs staatliche Hochschulen die Rate auf fünf Prozent absenken – für die Uni brächte das eine Schrumpfung auf ein Viertel. Weggen: „Die brutale Reduzierung lehnt der AStA ab.“ Auch die Bürgerschaftsopposition ist alarmiert und fordert Korrektur.

Nach dem Gesetz, das noch von der Bügerschaft verabschiedet werden muss, sollen einheitlich nur noch fünf Prozent der Studienplätze an „Härtefälle“ vergeben werden. Als diese gelten Bewerber, für die ein Studienplatz außerhalb Hamburgs etwa aus gesundheitlichen, familiären oder wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Nicht nur an der Uni ist das Reservoir an Plätzen für diese Bewerber bisher viel höher. An der HWP liegt die Quote bei 18 und an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften bei 15 Prozent. „Durch die drastische Reduzierung ist zu befürchten, dass Fälle milderer Härtebestände künftig nicht berücksichtigt werden können“, warnt Axel Schoeler, Leiter des Studierendenzentrums der Uni. Einen „sozialpolitischen Skandal“ sieht darum Bela Rogalla vom HWP-AStA. So ignoriere die Mini-Quote „sozialpolitische Rechte“ und diskriminiere etwa chronisch Kranke oder Alleinerziehende.

Auch die SPD-Opposition lehnt Drägers Quoten-Vorschlag ab. „Da drohen zu viele Menschen durchs Netz zu fallen“, warnt die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion, Barbara Brüning. Zugleich widerspreche die „Regulierung“ der vom Senator gepriesenen Hochschulautonomie. Eine „freche Einschränkung“ durch die Einheitsquote moniert auch Heike Opitz von der GAL. „Wenn man Autonomie ernst meint“, so Opitz, „dann muss man eine Mindestquote machen.“ GAL und SPD wollen sich jetzt für eine Änderung des Gesetzentwurfs stark machen, so dass die Hochschulen über die Rate selbst entscheiden dürfen.

Die Wissenschaftsbehörde gibt sich erst einmal tolerant: Die Gesetzesnovelle liege den Hochschulen zur „Abstimmung“ vor, wie Sprecherin Sabine Neumann versichert, „und die können noch Verbesserungsvorschläge machen“. EVA WEIKERT