Neonazi muss in Knast

„Es genügte ein Verhandlungstag“: Kieler Gericht verurteilt Peter Borchert wegen illegalen Waffenhandels zu mehrjähriger Gefängnisstrafe

KIEL taz ■ Drei Jahre und zwei Monate: Das Urteil gegen den Neonazi Peter Borchert ist gestern vor dem Landgericht Kiel schnell gefallen. Wegen illegalen Waffenhandels in 13 Fällen sprach die Erste Strafkammer den Neonazikader der „Freien Kameradschaften“ für schuldig.

„Es genügte ein Verhandlungstag“, erklärte ein Sprecher des Landgerichts, „da Herr Borchert geständig war.“ Allerdings habe der Aktivist des Neumünsteraner Neonazizentrums „Club 88 – The very last resort“ und Ex-Landesvorsitzende der schleswig-holsteinischen „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) weder Verkäufer noch Käufer der 16 Waffen genannt.

Seit Jahren fällt der bereits wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Borchert immer wieder durch Aktivitäten in der braunen Szene und dem Rotlichtmilieu auf. Dem Verfahren wegen illegalen Waffenhandels gingen Ermittlungen wegen des „Verdachts auf Bildung einer politisch motivierten kriminellen Vereinigung“ voraus. Diese berücksichtigte das Gericht aber gestern nicht.

Am 28. Oktober vergangenen Jahres hatten mehr als 300 Beamte über 50 Wohnungen und Treffpunkte der Neonazis im Norden durchsucht, um den Aufbau von „Combat 18“ zu unterbinden. Der „Kampfbund – Adolf Hitler“ ist die bewaffnete Struktur des im Jahr 2000 verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood and Honour“. Fünf Personen nahm die Polizei fest. Als einer der Hauptverdächtigen blieb nur Borchert bis zum gestrigen Gerichtstermin in Untersuchungshaft.

Mit dem Urteil wurde zugleich eine 14-monatige Bewährungsstrafe widerrufen. Borchert hätte sich eben nicht bewährt, betonte der Gerichts-Sprecher, und müsse deshalb jetzt eine Haft von insgesamt vier Jahren und acht Monaten absitzen. ANDREAS SPEIT