Ackermann-Anwälte beschweren sich

Im Mannesmann-Prozess werfen die Verteidiger der Anklage Verleumdung vor

DÜSSELDORF rtr ■ Im Mannesmann-Prozess hat die Verteidigung des angeklagten Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, gegen Grundregeln eines fairen Verfahrens zu verstoßen, und deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde beim NRW-Justizministerium eingereicht. Die Anklage sprach von Polemik und erklärte, sie behalte sich Schritte gegen die Anwälte vor.

„Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft steht in krassem Gegensatz zu den Grundregeln eines fairen Verfahrens“, heißt es in einem Schreiben der Anwälte Eberhard Kempf und Klaus Volk an NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards. Die Anklage habe „nicht nur durch eine üble Nachrede das Ansehen unseres Mandaten herabgewürdigt und seine Persönlichkeitsrechte verletzt, sondern ihn wahrheitswidrig der Straftat bezichtigt, als Vorsitzender der Hauptversammlung der Mannesmann AG die Aktionäre falsch informiert zu haben“. Dadurch würden Ackermann und die Deutsche Bank in ihrem Ansehen beschädigt.

Staatsanwalt Dirk Negenborn warf den Anwälten seinerseits Rechtsbeugung vor. Er bezeichnete den Antrag als Pamphlet. Die Staatsanwaltschaft behalte sich weitere Schritte vor.