Bahnbrechendes Urteil

BAG: Eingetragene Lebenspartnerschaften sind im öffentlichen Dienst normalen Ehen gleichgestellt

Erfurt afp ■ Eine eingetragene Lebensgemeinschaft zwischen Homosexuellen ist tarifrechtlich der Ehe gleichzustellen. Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Mit dem Grundsatzurteil gab es einem homosexuellen Krankenpfleger Recht, der den nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) vorgesehenen „Verheiratetenzuschlag“ gefordert hatte. Auch die eingetragene Lebenspartnerschaft bedeute einen „neuen Familienstand“, begründete das BAG die Entscheidung.

Der Krankenpfleger arbeitet bei einer Privatklinik in Remscheid, die den BAT anwendet. Im August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft, im Oktober des gleichen Jahres ließen der Krankenpfleger und sein Freund eine solche Partnerschaft eintragen. Von seinem Arbeitgeber verlangte er den höheren Ortszuschlag, wie ihn auch seine verheirateten Kolleginnen und Kollegen bekommen. Nach Niederlagen in beiden Vorinstanzen erhielt der Krankenpfleger vor dem BAG nun Recht.

Wie die Ehe sei auch die Lebenspartnerschaft „eine exklusive, auf Dauer angelegte und durch staatlichen Akt begründete Verantwortungsgemeinschaft, deren vorzeitige Auflösung einer gerichtlichen Entscheidung bedarf“. Auch die Unterhaltspflichten entsprächen denen der Ehe. Der BAT sei mit dem Lebenspartnergesetz lückenhaft geworden. (Az.: 6 AZR 101/03)