Eichel amnestiert

Kabinett beschließt Amnestie für Steuerbetrüger: Wer Geld ins Ausland schaffte, darf bald mit Milde rechnen

BERLIN taz/ap ■ Das Kabinett verabschiedete gestern eine Amnestie für Steuerbetrüger. Wer in den vergangenen zehn Jahren sein Geld am Fiskus vorbei ins Ausland schaffte, soll nach dem Willen der Bundesregierung die Gelegenheit bekommen, straffrei zu bleiben, wenn er den Betrag nachträglich versteuert. Immerhin fünf Milliarden Euro sollen Bund, Länder und Gemeinden dadurch im kommenden Jahr erhalten.

Der Haushalt von Finanzminister Hans Eichel (SPD) würde um gut zwei Milliarden Euro entlastet – vorausgesetzt, die Steuerbetrüger zeigen sich reuig. Zu diesem Zweck soll das Bankgeheimnis gelockert werden. Die Finanzämter können künftig auf Anfrage Auskünfte über Depots und Konten von Steuerzahlern verlangen – allerdings nur bei begründetem Verdacht.

Damit sind die Eingriffe ins Bankgeheimnis milder als geplant. Deshalb fällt wohl die Amnestie auch großzügiger aus als vorgesehen. Nur zwischen 10 und 60 Prozent der gesamten hinterzogenen Geldsumme müssen nachträglich versteuert werden. Auch wer an der Hinterziehung mitgewirkt hat, soll von möglicher Strafe befreit werden.

Steuerbetrüger erhalten bis zum 31. März 2005 die Gelegenheit, in einer „strafbefreienden Erklärung“ ihr Schwarzgeld aus den Jahren 1993 bis 2001 anzugeben und nachträglich zu versteuern. Wer sich 2004 zu diesem Schritt entschließt, zahlt 25 Prozent Steuern. Vom 1. Januar bis 31. März 2005 muss er 35 Prozent abführen.

Mit der Amnestie will Eichel Deutschland für Anleger attraktiver machen. Nach Erreichen des Rechtsfriedens soll der Kampf gegen Steuerhinterziehung verschärft werden.

Das Vorhaben sollte ursprünglich nach den Wünschen des Kanzlers 100 Milliarden Euro zurück ins Land locken. Doch solch optimistische Schätzungen waren nicht zu halten. Jetzt, wo die Nachversteuerung deutlich großzügiger als geplant geregelt wird, könnte der Erfolg noch kleiner ausfallen. URB