Studiengebühren aufgehoben

KÖLN taz ■ Das Verwaltungsgericht Köln hat einer Klage des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (abs) stattgegeben. Demnach müssen Studierende, die noch vor Einführung des Studienkonten- und finanzierungsgesetzes ihre Studienfachrichtung gewechselt hatten, nicht zahlen. Eine Studentin, die nach zwei Semestern ihr Studienfach wechselte, siegte in Köln.

Die Schlussfolgerungen dieses Entscheides sind nach Auffassung von Klemens Himpele, Sprecher des Aktionsbündnisses, klar: „Wer also nur bezahlen muss, weil er in den ersten beiden Semestern das Fach gewechselt hat, der soll jetzt sein Geld zurückverlangen.“ Der Koordinator des Landes-ASten-Treffens in NRW sagte: „Wir gehen davon aus, dass wir auch bei den anderen Klagen und Anträgen gute Chancen haben.“ KOK