TEEN COURTS

In den USA gehören Schülergerichte, so genannte Teen Courts seit den Siebzigerjahren zum Alltag in vielen Staaten. Ihre Umsetzung wird allerdings recht unterschiedlich gehandhabt. Manche Ansätze verstehen sich als Schiedsgericht, eine Art Gruppendiskussion über das Vergehen – sie liefern fast detailgenau das Vorbild für die bayerische Variante. Oft aber sitzen jugendliche Richter, Verteidiger und Staatsanwälte in Roben in einem Gerichtssaal und veranstalten, wie der Ingolstädter Staatsanwalt Herbert Walter urteilt, „ein Theater mit einem autoritären Getue, das ich bedenklich finde“. Bei dieser Form der Teen Courts werden gelegentlich schon Zehnjährige, die geringfügige Ladendiebstähle begangen haben, in öffentlichen Verfahren abgeurteilt. In Bayern dagegen bleibt die Öffentlichkeit, auch Journalisten oder Wissenschaftler, rigoros von den Sitzungen der kriminalpädagogischen Schülerprojekten ausgeschlossen. Im Gegensatz zu den USA sitzen auch keine Juristen als Beobachter dabei. Den Jugendlichen ist der Bußgang vor den Gleichaltrigen offensichtlich auch so peinlich genug – es fand sich niemand, der bereit war, mit der taz über seine Erfahrungen zu sprechen. BERG