Bremen hat sein Sanierungsziel verfehlt

Etat 2005 kann nicht verfassungskonform sein

Die Koalitionäre haben erklärt, sie wüssten noch nicht, ob Bremen das Sanierungsziel erreichen wird. In der Finanzplanung wird dies bisher durch eine Luftbuchung von 489 Millionen Euro in den Haushalt 2005 erreicht: Verfassungskonform wäre der Haushalt nur, wenn die laufenden konsumtiven Ausgaben nicht mehr über Neuverschuldung finanziert werden. Wenn im Herbst der Haushalt 2005 mit einer derart fiktiven Einnahme beschlossen würde, wäre das ein Rechtsbruch.

Selbst der Finanzsenator hält dabei nicht mehr an der Vorstellung fest, der Kanzler könnte, erinnert an seinen Brief aus dem Jahre 2000, einfach 489 Millionen Euro nach Bremen überweisen. Zum Teil könnten die Hilfen ja auch über Investitionsförderungen fließen, heißt es im Sanierungsbericht 2002.

Was da nicht steht: Investitionsförderungen wären nicht als Einnahme zur verfassungskonformen Deckung der konsumtiven Ausgaben zu deklarieren. Selbst wenn die volle Summe von 489 Millionen Euro 2005 als „Investitionshilfe“ aus Berlin überwiesen würde, klaffte im konsumtiven Haushalt eine Einnahmelücke dieser Größenordnung. Die Bürgerschaft müsste das „Sanierungssicherstellungsgesetz“ ändern, das dazu verpflichtet, für 2005 einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. kawe