Aus für die grüne Wiese

Nach einer Entscheidung des OVG Münster dürfen Kommunen den Handel in Randgebieten einschränken

MÜNSTER taz ■ Kommunen können zum Schutz und zur Stärkung der Attraktivität ihrer innerstädtischen Zentren Einzelhandels-Ansiedlungen in Randzonen stark einschränken. Dies hat der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und damit den Städten und Gemeinden eine weitreichende Planungsfreiheit eingeräumt. Wegen der zunehmenden Verlagerung des Einzelhandels auf die grüne Wiese und der damit verbundenen Bedrohung gewachsener Innenstädte eröffnen sich durch das OVG-Urteil für die nordrhein-westfälischen Kommunen nunmehr neue Handlungsmöglichkeiten zur Belebung ihrer Innenstädte.

Im vorliegenden Fall ist ein Bebauungsplan der Stadt Sundern (Hochsauerlandkreis) zum Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt bestätigt worden. Mit ihm war auf einer Fläche im angrenzenden Bereich der Kernzone die Ansiedlung von Einzelhandelsmärkten mit bestimmten Warengruppen verboten worden. Grundstückseigentümer hatten wegen des Einzelhandels-Ausschlusses einen Wertverlust ihrer Grundstücke befürchtet und den Bebauungsplan in einem Normenkontrollverfahren angefochten.

Das OVG stärkte jedoch mit seiner Entscheidung das Bauplanungsrecht der Kommunen. Es sei eine legitime Zielsetzung, die Einzelhandelsfunktion der Innenstädte zu schützen, heißt es. Der Einzelhandels-Ausschluss für Neuansiedlungen könne alle Sortimente erfassen, deren Verkauf typischerweise in einem Stadtzentrum erfolge und dort von erheblicher Bedeutung sei. Quasi einen Bestandschutz genießen jedoch bereits vereinzelt vorhandene Einzelhandelgeschäfte in dem Bereich, urteilte das OVG. Für sie habe aber die Stadt Sundern Sonderregelungen getroffen und bestimmte Erweiterungen eingeräumt.KLAUS BRANDT