Banker auf der Anklagebank

Nach drei Jahren Bankenskandal beginnt heute der erste große Strafprozess gegen ehemalige Manager der Landesbank Berlin. Der Vorwurf: Bilanzfälschung. Weiteres Verfahren ab 26. Mai

VON RICHARD ROTHER

Gut drei Jahre sind seit Bekanntwerden des Bankenskandals vergangen, jetzt ist es so weit: Ab heute müssen sich führende Manager der Bankgesellschaft vor dem Berliner Landgericht verantworten – der erste große Strafprozess des Skandals. Der Vorwurf: Bilanzfälschung. Ein Vergehen, das lediglich mit maximal drei Jahren Haft geahndet wird. Angesichts der Milliardenschäden, die die Bankenaffäre verursacht hat, dürfte dies vielen Berlinern gering erscheinen.

Die beiden Angeklagten, zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Landesbank Berlin (LBB), sollen für falsche Angeben in den Jahresabschlüssen der Bank für 1997, 1998 und 1999 verantwortlich sein. Die LBB ist eine der wichtigen Tochtergesellschaften der Bankgesellschaft, die auch die umstrittenen und verlustreichen Immobilienfonds aufgelegt hatte. Diese hatten die Bankgesellschaft, die mehrheitlich dem Land Berlin gehört, an den Rand des Ruins gebracht. Nur durch Milliardenspritzen und -bürgschaften aus der eh schon leeren Landeskasse konnte die Pleite der Bank verhindert werden.

Laut Staatsanwaltschaft sollen der ehemalige LBB-Vorstandssprecher Ulf-Wilhelm D. und das ehemalige Vorstandsmitglied Jochem Z. Komplementäre von fünf LBB-Fondsgesellschaften von der Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten freigestellt haben. Derartige Freistellungen können für die Bank zusätzliche Risiken bedeuten, da die Verantwortlichen etwaige Forderungen von Gläubigern an die Bank weiterreichen.

Im ungünstigsten Fall hätten die Freistellungserklärungen laut Anklage zu einer zusätzlichen Haftung von 15 Milliarden Euro führen können. Solche Risiken hätten aber in den Jahresabschlüssen der LBB berücksichtigt werden müssen, da sie für die finanzielle Situation des Unternehmens von Bedeutung seien. Dies sei jedoch unterblieben. Dafür sollen die Angeklagten verantwortlich sein. Darüber hinaus sollen die Angeklagten die Existenz der Freistellungserklärungen den Wirtschaftsprüfern nicht offen gelegt haben. Diese hätten laut Anklage dann „tatsächlich unvollständige Jahresabschlüsse“ testiert. Für das Verfahren sind zunächst zwölf Verhandlungstage angesetzt.

Ab 26. Mai stehen die beiden Manager in einem weiteren Verfahren erneut vor Gericht. Dabei geht es um einen der so genannten Promi-Fonds der Landesbank, der nur ausgewählten Anlegern offen stand und hohe Steuervorteile ermöglichte. Der 1993 aufgelegte Fonds brach jedoch im November 2000 nach jahrelangen Verlusten zusammen. Die Bankmanager, selbst Zeichner der Fonds, sollen dann entschieden haben, dass die Landesbank die Schulden des Fonds übernimmt. Normalerweise hätten diese die Anleger tragen müssen. Der LBB soll dadurch ein Schaden von 900.000 Euro entstanden sein.