Maulkorb im Wortlaut

28. April 2004Verfügung an alle BBS-Mitarbeiter zum Thema Öffentlichkeitsarbeit/Pressekontakte:Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass bei öffentlichkeitswirksamen Anfragen – insbesondere durch Journalisten – an die Mitarbeiter der BBS zu Themen, die dienstlich relevant sind, folgendes Procedere gilt:1. Nach jeder öffentlichkeitswirksamen Anfrage ist vor deren Beantwortung der Pressesprecher der BBS bzw. bei dessen Abwesenheit dessen Vertreter über diese Anfrage zu informieren.2. Nur in Absprache und Übereinkunft mit dem Pressesprecher ist die öffentlichkeitswirksame Anfrage zu beantworten. Das Pressereferat oder in besonderen Fällen die Behördenleitung entscheiden, wer die Anfrage beantwortet. Aus gegebenen Anlass wird für die Veröffentlichung jedweder Art von Informationsschriften aller Teile der BBS (mit Ausnahme einzelner Schulen), die sich in gedruckter oder elektronischer Version an die Öffentlichkeit richten, Folgendes verfügt:1. Informationsschriften sind bevor sie gedruckt oder elektronisch öffentlicht gemacht werden dem Referat V15 (Pressereferat, d. Red.) zuzuleiten, um durch rechtzeitige Absprache ein einheitliches Erscheinungsbild und – wo nötig – auch eine inhaltliche Abgleichung sicherzustellen.2. Generelle Ausnahmen von dieser Regel sind nach Absprache mit V15 für Teile der BBS möglich. Dr. Reiner Schmitz (Staatsrat)