Informationssperre im Fall Friedman

Berliner Justiz hält das Ergebnis der Haarprobe vorerst unter Verschluss

BERLIN rtr ■ Die Berliner Justiz will sich vorerst nicht mehr zum Fall des unter Drogenverdacht stehenden Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden, Michel Friedman, äußern und hat eine Informationssperre verhängt.

Justizsprecher Björn Retzlaff teilte gestern mit, dass eine Berichterstattung über neue Zwischenergebnisse des Verfahrens weitere Spekulationen über den Ausgang nähren und daher den Gang der Ermittlungen beeinträchtigen könnte. Aus diesem Grund könnten derzeit keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden. Zunächst war die Bekanntgabe des Ergebnisses der Haaranalyse Friedmans erwartet worden.

Friedman hat inzwischen Beschwerde gegen die Entnahme der Haarprobe und weitere Maßnahmen der Staatsanwaltschaft eingelegt. Auch zu der Frage, ob die jetzige Entscheidung der Justiz im Zusammenhang mit der Beschwerde steht, wollte sich der Sprecher nicht äußern. Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, würden die Ergebnisse der Durchsuchung bei Friedman und die Haaranalyse möglicherweise einem Verwertungsverbot bei Gericht unterliegen. Retzlaff hatte den Eingang der Beschwerde am Mittwoch bestätigt. Friedmans Anwalt habe sie noch nicht begründet, sagte er. Der Anwalt war gestern nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.