Votum gegen Verbot

Anhörungen zu Kopftuch im Landtag. Verbände und Experten fürchten Diskriminierung durch Verbotsgesetz

DÜSSELDORF epd ■ Muslimische Verbände haben in einer Anhörung im NRW-Landtag zum Kopftuchstreit die Einhaltung der Religionsfreiheit eingefordert. Muslimische Frauen dürften nicht diskriminiert werden. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst-Gottfried Mahrenholz, warnte gestern in Düsseldorf davor, Muslimen pauschal Verfassungsuntreue zu unterstellen. Dagegen forderte der von der SPD geladene Jurist Ulrich Battis ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

Dies müsse aber unbedingt mit einer strikten Einzelfallprüfung verknüpft werden, betonte Battis, der ein Gutachten im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt hatte. Nur durch eine Einzelfallprüfung durch die Schulaufsicht im Konfliktfall könne dem Grundrecht auf Religionsfreiheit Rechnung getragen werden. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Nadeem Elyas, verwies auf die im Grundgesetz verbürgte individuelle Glaubensfreiheit. Die Unterstellung, es bestehe eine politische Gefahr durch eine Minderheit politisch-fundamentalistischer Kopftuchträgerinnen, reiche nicht aus, pauschal das Grundrecht auf freie Glaubensausübung zu beschneiden.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Mahrenholz sagte, die Debatte dürfe nicht auf das Kopftuch eingeengt werden. Die Gefahren müssten vielmehr in Koranschulen oder in islamischen Privatschulen gesucht werden. An öffentlichen Schulen in Deutschland sind nach Ansicht des Juristen die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten und die soziale öffentliche Kontrolle ausreichend.