GOTTES-TV: WARUM, WIE VIEL UND WANN

Aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 41 Abs. 1): „Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen; die Veranstalter können die Erstattung ihrer Selbstkosten verlangen.“ Aus den Fernseh-Werberichtlinien der Landesrundfunkanstalten, (§ 7, Abs. 8): „Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist unzulässig. Unentgeltliche Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit gelten nicht als Werbung im Sinne von Satz 1.“ Die über 2.400 „Wort zum Sonntag“-Sendungen wurden von über 300 Sprecherinnen und Sprechern vorgetragen – stets abwechselnd von Protestanten und Katholiken. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen kommt Religion zweifach vor: 1. in Formaten, die die zuständigen Rundfunkbeauftragten verantworten, 2. in sendereigenen Formaten der Fachredaktionen. Im Privatfernsehen stehen den Kirchen ebenfalls 45 Minuten Sendezeit pro Woche zu. Laut Evangelischer Kirche in Deutschland „konnte dieser Anspruch bislang nicht ausgeschöpft werden“. Kirchen-Fernsehen: ARD „Wort zum Sonntag“ (Sa., 22.40 Uhr) div. Dokus (So., 17.30 Uhr) ZDF „sonntags“ (So., 9 Uhr) „37 Grad“ (Di., 22.15 Uhr) Sat.1 „So gesehen“ (So., 18.29 Uhr) „Montag früh“ (Mo., 5.45 Uhr) RTL „Bibelclips“ (So., ca. 18.30 Uhr) „Mittelpunkt Mensch“ (Mo., 6.58 Uhr) N24 „N24-Ethik“ (So., 11.30 Uhr)