Bevorzugung von Minderheiten erlaubt

Höchstes Gericht der USA sieht jedoch Grenzen der „affirmative action“ an Universitäten

WASHINGTON dpa ■ In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat das höchste US-Gericht die Bevorzugung von Minderheiten bei der Zulassung zu Universitäten grundsätzlich für zulässig erklärt. Die Richter begrenzten jedoch das Ausmaß, in dem Studenten wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit begünstigt werden können. Viele Experten hatten die anstehende Entscheidung zur so genannten „affirmative action“ als möglicherweise wichtigste auf dem Gebiet der Bürgerrechte seit einem Vierteljahrhundert gewertet.

In dem Rechtsfall ging es um die Klagen von zwei weißen Studentinnen. Beide machten in ihrer Klage geltend, dass ihre Zulassungsbewerbung für einen Studienplatz abgewiesen und gleichzeitig Bewerber ethnischer Minderheiten trotz schlechterer Noten akzeptiert worden seien. Im Fall der Jura-Anwärterin entschieden die höchsten Richter gegen die Klägerin. Sie erklärten die Praxis einer Bevorzugung von Minderheiten bei der Zulassung zu dieser Fakultät für rechtens, da die Regeln vage genug gefasst seien, um Diskriminierungen der Mehrheit zu vermeiden. Im zweiten Fall kamen die Richter zum Schluss, dass das von der Universität bei der Zulassung zum Grundstudium angewandte spezielle Punktesystem zur Berücksichtigung ethnischer Hinweise nicht rechtens sei.