Kooperation für Hartz

Landkreistag und Städtebund wollen Umsetzung des „Hartz IV“-Gesetzes „partnerschaftlich gestalten“

DÜSSELDORF taz ■ NRW-Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen haben sich auf ein möglichst gemeinsames Vorgehen von Kreisen und kreisangehörigen Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe geeinigt. „Wir wollen damit ein Signal setzen, dass eine bürgernahe Umsetzung der ‚Hartz IV‘-Gesetze nicht an unterschiedlichen Grundsatz-Positionen in der kommunalen Familie scheitern muss“, so die beiden Hauptgeschäftsführer der Verbände, Alexander Schink (Landkreistag) und Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund) gestern in Düsseldorf.

Uneins sind die Verbände, wer die Betreuung arbeitsfähiger Langzeit-Arbeitsloser übernehmen solle. Die Kreise sind für eine Übernahme der Aufgabe in kommunale Hand, die Kommunen für eine Trägerschaft des Bundes. Beide Organisationen „halten es allerdings gemeinsam für unabdingbar, dass sich die Kreise in eigener Verantwortung – und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen – für das auf ihre regionale Situation passende Modell entscheiden können“. Deshalb fordern die kommunalen Spitzenverbände, dass die so genannte Option für eine kommunale Aufgaben-Trägerschaft – als Alternative zum Modell der Arbeitsgemeinschaft – kommunalfreundlich ausgestaltet wird. TEI