Und ab dafür

Flüchtlinge werden künftig von der Innenbehörde drangsaliert, nicht mehr von der Sozialbehörde

Mensch könnte es als ein Stück Aufrichtigkeit werten, unschön bleibt es gleichwohl. Die Zuständigkeit für die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) von Flüchtlingen wechselt zum 1. Oktober in die Innenbehörde. Das hat der Senat gestern formell beschlossen. Dadurch seien, so das erklärte Ziel, „eine zügigere Bearbeitung sowie eine schnellere Rückführung von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht möglich“, heißt es zur Begründung.

Die Erstaufnahme-Einrichtung auf dem Wohnschiff „Bibby Altona“ in Neumühlen, für die bislang die Sozialbehörde zuständig ist, wird um je eine Dienststelle des Landeskriminalamtes und der Ausländerbehörde erweitert. Bislang seien „oft mehrfache Anhörungen“ erforderlich für Leistungsgewährung, Rechts- und Rückkehrberatung. Diese „Doppelarbeit“ könne jetzt „vermieden“ werden, freut sich Schwarz-Schill, wenn Polizei und Ausländerbehörde Identität, Herkunftsland und Einreiseweg von Flüchtlingen „effektiver prüfen“ und Abschiebungen „schneller einleiten“ würden.

Damit bleibe „die Betrachtung des Einzelschicksals auf der Strecke“, kritisiert die GAL-Abgeordnete Antje Möller. Der Senat stelle faktisch „alle einreisenden Personen unter den Generalverdacht, das Asylrecht zu missbrauchen“. Hamburg entferne sich, so Möller, „einen weiteren Schritt vom menschlichen Umgang mit Flüchtlingen“. SMV