„Traumergebnis“ für Hennemann

Bundesgerichtshof hob Urteil gegen Vulkan-Manager Friedrich Hennemann auf: Eine „Treuepflicht“ für die Millionen der Treuhand bestand nicht. Nach dem Vulkan-Konkurs 1996 waren die Investitionshilfen für die Ost-Werften „weg“ gewesen

Das Strafverfahren gegen den 68-jährigen Hennemann muss neu aufgerollt werden

Leipzig/Bremen dpa/taz ■ Der Prozess um den Zusammenbruch des einst größten Schiffbaukonzerns Bremer Vulkan Verbund muss komplett neu aufgerollt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am Donnerstag das frühere Urteil gegen Ex-Vulkan-Chef Friedrich Hennemann (Foto) und zwei weitere ehemalige Manager aufgehoben (Az.: 5 StR 73/03). Hennemann äußerte sich gegenüber der taz „sehr zufrieden“ mit dem Spruch der Leipziger Richter. Auch die Klärung zivilrechtlicher Haftungs-Ansprüche ist damit auf Jahre vertagt.

Insbesondere hatten die Bundesrichter das Argument des Bremer Landgerichtes, aus den Verträgen mit der Treuhand-Anstalt über die Ost-Werften ergäbe sich eine besondere „Treupflicht“ zur Verwendung der Investitionshilfen, vom Tisch gewischt. Nach Ansicht des BGH lässt sich jedoch aus den vorliegenden Verträgen kein Verbot für Transferzahlungen an die Konzernmutter herleiten, sagte die Senatsvorsitzende Monika Harms. Dies sei jedoch der Grundgedanke des rund 500 Seiten langen Bremer Urteils, das auf einer falschen Bewertung der Verträge beruhe.

Der Verteidiger von Hennemann bezeichnete die Entscheidung als „Traumergebnis“. Er gehe nun davon aus, dass es im neuen Prozess um den Zusammenbruch der Bremer Vulkan Verbund AG Freisprüche für die Angeklagten gibt, sagte Rechtsanwalt Hanns Feigen. Der 68-jährige Hennemann sowie die 60 und 72 Jahre alten Mitangeklagten müssen sich nun erneut einem umfangreichen Verfahren stellen. Dabei muss laut BGH-Urteil die Frage im Mittelpunkt stehen, ob sie sich durch einen existenzgefährdenden Eingriff in die Ostwerften des Verbundes strafbar gemacht haben. Das Bremer Landgericht hatte die drei Manager nach einem fünf Jahre andauernden Verfahren am 21.12.2001 wegen Untreue zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Bremer Vulkan-Konzern hatte nach der Wiedervereinigung unter anderem die MTW-Schiffswerft in Wismar und die Volkswerft Stralsund 1993 zu symbolischen Kaufpreisen übernommen und 437 Millionen Euro Fördergelder für Investitionen erhalten mit der Verpflichtung, die rund 5.200 Arbeitsplätze auf den Ostwerften über einige Jahre zu sichern. Das Geld floss in das „Cash-Management“ des Konzerns und war nach der Konzernpleite 1996 verloren.

Scharfe Kritik gab es vom BGH auch für das Strafmaß: Wenn eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt würde, müsse die Begründung fundiert sein.

Während das große Strafverfahren gegen Hennemann und seine beiden Mit-Vorstandsmitglieder in diesem Jahr kaum wieder eröffnet wird, muss Hennemann am 16. Juni wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung – immerhin geht es um 409.000 Euro – vor dem Amtsgericht erscheinen.

Klaus Wolschner