Union lässt Regierung im Bundesrat auflaufen

Länderkammer stoppt zentrale Anliegen der rot-grünen Regierung und verweist sie in den Vermittlungsausschuss

BERLIN dpa ■ Die Unionsmehrheit im Bundesrat hat gestern sieben zum Teil zentrale Regierungsvorhaben vorerst gestoppt. Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag wird sich deshalb mit der Besteuerung der Alterseinkünfte, dem Schlussverkauf-Gesetz, der Umsetzung der EU-Agrarreform, der Förderung der erneuerbaren Energien, der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie der Zulassung von Arzneimitteln befassen müssen.

Bei den rot grünen Koalitionsmaßnahmen zur Stabilisierung der Renten (Rentennachhaltigkeitsgesetz) erhob die Länderkammer Einspruch, den der Bundestag allerdings mit Kanzlermehrheit zurückweisen kann.

Weiter beschloss die Ländervertretung, dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel künftig Geldstrafen bis zu 50.000 Euro und in Einzelfällen bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden können. Die europaweite Kennzeichnungspflicht gilt seit dem 18. April.

Opfer von Verbrechen werden künftig mehr Rechte und Schutz in Strafprozessen haben. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz zu, mit dem die Zahl der Zeugenvernehmungen von Opfern reduziert wird und Schadenersatzforderungen gegen die Täter leichter einklagbar werden. Bei Vernehmungen sollen Verbrechensopfer künftig neben einem Anwalt auch eine weitere Vertrauensperson hinzuziehen können.

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