operation hakenkralle
: Lauschen, Spitzeln und Observieren

Eines der wohl aufwendigsten Verfahren gegen Atomkraftgegner aus Norddeutschland ist eingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft (BAW) konnte den Vorwurf der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ sowie den des „gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ nicht nachweisen. Seit 1996 hatte die BAW im so genannten Hakenkrallen-Verfahren gegen namhafte Atomkraftgegner aus Hamburg, Bremen und Berlin ermittelt – darunter der Hamburger Physiker Fritz Storim. Grund: Atomkraftgegner hatten 1996 an zwölf Orten und im Februar 1997 an acht Punkten durch Hakenkrallenwürfe auf Oberleitungen den Bahnverkehr gestört. In einem „Kommunique Autonomer Gruppen“ hieß es später: „Ziel der Abschläge war es, die Deutsche Bahn AG unter Druck zu setzen, um die Castor-Transporte im Schienennetz einzustellen.“

Die Logik der Staatsschützer war simpel. Wenn es zu zeitgleichen Aktionen kommt und es ein Bekennerschreiben gibt, müssen die autonomen Strukturen auch eine Leitung haben. Und so gerieten einige Repräsentanten der Anti-Atom-Bewegung ins Visier. Dabei führten die Fahnder aufwendige Observationen und Telefonüberwachungen durch. 1999 filzten 200 Polizisten auf BAW-Weisung mehrere Wohnungen und Büros in Norddeutschland und nahmen selbst Haarbürsten mit, um einen „genetischen Fingerabdruck“ sicherzustellen.

Nun wurde Storim von der BAW schriftlich mitgeteilt, dass diese ihre Ermittlungen sang- und klanglos eingestellt habe. KVA