Erwiesen unwahr

Leukämiestudie zum AKW Krümmel: Kieler FDP darf Wissenschaftler keine Gefälligkeitsgutachten unterstellen

Der Ruf des Bremer Epidemiologen Prof. Eberhard Greiser ist wiederhergestellt, der des FDP-Fraktionschefs im schleswig-holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, dafür ramponiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat jetzt den Kieler Liberalen mehrere ehrenrührige Behauptungen über Greiser untersagt.

Der Leiter des „Bremer Instituts für Präventivforschung und Sozialmedizin“ hatte 1997 im Auftrag der rot-grünen Landesregierung in Kiel eine Untersuchung über gehäufte Leukämie-Erkrankungen im Umfeld des AKW Krümmel bei Geesthacht erstellt. In einer Pressemitteilung hatte die FDP Greiser daraufhin unterstellt, bei ihm ließen sich „Studien in Auftrag geben, deren Ergebnisse schon vor Vertragsunterzeichung“ feststünden. Zudem vermutete die FDP ein Spiel „mit gezinkten Karten“ zwischen Gutachter und rot-grünem Auftraggeber: „Die Glaubwürdigkeit der Politiker, die sich Wissenschaftler mit dem Geld der Steuerzahler kaufen, und der Wissenschaft, die sich kaufen lässt, geht zu Bruch.“

Gegen diesen „ungeheuerlichen Vorwurf“, er sei käuflich, klagte der Wissenschaftler durch mehrere Instanzen und errang jeweils Teilerfolge. Anfang dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ihm in vollem Umfang Recht gegeben. Die FDP habe eine „mit erwiesen unwahren Behauptungen vermengte Meinung“ publiziert. Dies würde Greisers „gesellschaftliches Ansehen mindern“, urteilte das höchste deutsche Gericht und verwies den Fall an das OLG Schleswig zurück.

Dessen 1. Zivilsenat beschied nun in letzter Instanz die FDP-Fraktion, sie hätte besser geschwiegen und solle dies künftig tun. Anderenfalls droht das OLG mit einem „Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten“.

sven-michael veit