Fleissners Freispruch

Überraschung im Prozess gegen Mobbing-Experten. Richterin: Mobbing ist nichts fürs Strafgericht

Überraschende Wende im Beleidigungsprozess gegen den Mobbing-Experten Alfred Fleissner. Nach der Vernehmung von zwei Zöllnern der Oberfinanzdirektion (OFD) vor dem Landgericht, die mitgehört haben wollten, dass Fleissner den OFD-Direktor Alois Schikora als „obersten Psychoterroristen“ bezeichnet haben soll, nahm die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück. Grund: Es gab erhebliche Widersprüche in den Aussagen der zwei Zeugen. Damit ist der Freispruch des Amtsgerichts rechtskräftig.

Schon zu Beginn der Neuauflage machte die Vorsitzenden Richterin Ute Berrelet deutlich, die Erfahrung als Zivilrichterin und Arbeitsrechtlerin mit dem Komplex hat, „dass Mobbing-Konflikte nichts für einen Strafprozess sind“. Sie empfahl der OFD, die Anzeige zurückzuziehen. Dann habe die Staatsanwaltschaft keinen Anklagepunkt mehr. Doch die OFD blieb hart.

Fleissner hatte als Betreuer des Vereins für Mobbing-Opfer „Klima“ eine gemobbte Zöllnerin vertreten, die – nachdem sie die sexuelle Belästigung durch Kollegen gemeldet hatte –, in den Innendienst strafversetzt worden war. Dort ging das Mobbing weiter, in dem man ihr die „Tauglichkeit zum Tragen einer Dienstwaffe“ entgegen anderslautender Gutachten absprechen wollte. Fleissner intervenierte mehrmals, daraufhin wurde ihm der Prozess angehängt KVA