Zahlen oder Kittchen

Weil eine Kölner Kongolesin sich gegen Diskriminierung wehren wollte, hat sie über 4.000 Euro Kosten am Hals

Köln taz ■ Für Maria Mukuna und ihren Mann Denis ist der Spendenaufruf des Kölner AntiDiskriminierungsBüros/Öffentlichkeit gegen Gewalt (ADB/ÖgG) die letzte Hoffnung: Denn wie sie sonst die 4.404 Euro zusammen bekommen sollen, die Marias Kampf mit den Kölner Gerichten bislang verschlungen hat, wissen sie nicht. Sie wissen nur eins: Wenn Maria die angelaufenen Anwalts- und Gerichtskosten inklusive Bußgeld nicht bezahlt, muss sie ins Gefängnis – für eine Sache, die sie gar nicht selbst verschuldet hat (taz berichtete).

Vor gut einem Jahr hatte Maria Mukuna die Leiterinnen ihrer ehemaligen Schule auf Schmerzensgeld wegen rassistischer Beleidigung verklagt. Die Kongolesin, die seit über 20 Jahren in Deutschland lebt, hatte mehrere Zeugenaussagen, die die fortgesetzten rassistischen Beleidigungen durch Dozenten der Schule bestätigten. Doch Mukunas damaliger Anwalt „verschlief“ den im Mai 2003 anberaumten Verhandlungstermin – und sie bekam wegen „Versäumnis“ ein Bußgeld aufgebrummt. Mukuna nahm sich einen neuen Anwalt. Dessen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens an der Stelle, wo es ohne Mukunas Wissen stattgefunden hatte, lehnte das Kölner Landgericht jedoch ab.

Obwohl der eigentliche Diskriminierungsfall also nie vor Gericht behandelt wurde, sollte Mukuna das Bußgeld wegen Versäumnis zahlen. Zwar protestierten zahlreiche Organisationen und Einrichtungen, darunter der Kölner Weihbischof Manfred Melzer, gegen die Sturheit der Kölner Gerichte. Sogar die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Marie-Luise Beck und der NRW-Integrationsbeauftragte Klaus Lefringhausen intervenierten – vergeblich. Auch das Oberlandesgericht lehnte die Wiederaufnahme ab – und drohte Mukuna mit Haft, sollte sie das Bußgeld nicht bezahlen.

„Aus Prinzip“ wollte Mukuna zunächst tatsächlich ins Gefängnis gehen. Doch Freunde haben die Mutter dreier Kinder schließlich überzeugt, erst einmal zu zahlen. Trotzdem will das Ehepaar Mukuna den „politischen Kampf“ für das Recht auf Nicht-Diskriminierung weiterführen. „Wir gehen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof“, sagt Denis Mukuna. Das aber kostet ziemlich viel Geld – und ist noch dazu nicht sehr aussichtsreich, warnt Mukunas Anwalt Peter Simon. Erst müsse man durch alle deutschen Instanzen gehen, zunächst also vors Verfassungsgericht. Dort würde der Fall vermutlich gar nicht erst zugelassen – wie 98 Prozent aller Klagen.

Für erfolgversprechender hält Simon daher seinen Versuch, über die Haftpflichtversicherung von Mukunas erstem Anwalt Regressansprüche anzumelden. Weil das aber dauern kann, will Susanne Laaroussi vom ADB/ÖgG für das Bußgeld Spenden einsammeln. Erst müsse das Problem mit dem Geld gelöst sein, dann werde man überlegen, ob und wie „wir die eigentliche Klage von Maria Mukuna endlich angehen können“. Susanne Gannott

Infos zum Spendenaufruf:www.oggev.de