Miethai & Co Prüfung von Nebenkostenbelegen
: Kosten abgewälzt

Oft sind Heiz- und Betriebskostenabrechnungen falsch. Zu den häufigsten Fehlern in Abrechnungen gehört, dass Kosten auf die MieterInnen abgewälzt werden, die eigentlich der Vermieter selbst zu tragen hätte. Zweifel an der Abrechnung sind daher oft berechtigt. Ein Teil dieser Zweifel kann durch die Prüfung der Originalbelege beim Vermieter beseitigt werden. Darauf besteht ein rechtlicher Anspruch (§ 259 BGB).

Dazu kann auch ein Bekannter oder eine andere Person (z. B. von Mieter helfen Mietern) beauftragt werden. Der Vermieter darf die Prüfung der Belege auch nicht mit dem Argument des Datenschutzes zurückweisen. Nicht einmal bei Gehaltsunterlagen, die den Hausmeister betreffen. Wohnt der Vermieter nicht im gleichen Ort, so kann die Zusendung von Belegkopien verlangt werden. Für Sozialwohnungen gilt dieses Recht unabhängig vom Wohnort des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter die Kopierkosten in Rechnung stellen.

Auch wenn eine Belegeinsicht zeitaufwändig ist, so ist sie doch zu empfehlen. Oft wird erst beim Blick in die Unterlagen deutlich, wofür der Vermieter das Geld der MieterInnen ausgibt. Der Blick in die Verträge mit dem Hausmeister oder der Reinigungsfirma macht oft deutlich, dass diese nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten.

Solange Originalbelege nicht vorgelegt werden, ist eine Nachzahlung nicht fällig. Sollte eine gerichtliche Klärung der Abrechnungsfehler wahrscheinlich sein, ist die Belegprüfung fast unumgänglich. Denn die Gerichte unterstellen den MieterInnen oft mangelnden Aufklärungswillen, wenn die Belege nicht geprüft wurden.

Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de