Unterdrückte Sprache gefordert

MINDEN taz ■ SpätaussiedlerInnen aus der ehemaligen Sowjetunion können ihre fehlenden Sprachkenntnisse nicht mit der allgemeinen Unterdrückung der Kultur entschuldigen. Das Verwaltungsgericht Minden wies am Mittwoch die Klage eines 1939 geborenen Deutschstämmigen aus Kasachstan ab. Sein Aufnahmeantrag war abgelehnt worden, weil er zwar über passive, aber kaum über aktive Deutschkenntnisse verfügte. Der Kläger argumentierte, er habe nach dem Zweiten Weltkrieg auf politischen Druck Russisch sprechen müssen. Seine Mutter habe ihm in einem deutschfeindlichen Umfeld die Sprache in den 40ern und 50ern nicht ausreichend vermitteln können.

Um als Spätaussiedler anerkannt zu werden, müssen die ImmigrantInnen vor allem Deutschkenntnisse nachweisen. Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Anforderungen erhöht: Nun reicht es nicht mehr, das nur ein Mitglied einer Familie Deutsch spricht, sondern jeder und jede muss die Sprache beherrschen. JOE