Kommentar: Junger Ärger an den Schulen
: Gewerkschaften im Recht

Die Lehrergewerkschaften in Nordrhein-Westfalen haben recht: Die Landesregierung hat mit ihren Gesetzen – und ihren Forderungen in Richtung der Lehrer des Landes – die Pädagogen allein gelassen. Mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen wird viel gespart, aber fast nichts verbessert.

Wer sich als Landesregierung erlaubt, den Beamten und damit auch den Lehrern eine Stunde mehr Arbeit pro Woche aufzudrücken, darf sich nicht wundern, wenn die sich anschließend über weniger pädagogische Freiheiten ärgern. Unter die Belastungen, die vor allem die pädagogisch motivierten Lehrer treffen, fallen beispielsweise das Zentralabitur und die Verpflichtung, Lern- und Förderempfehlungen für einzelne Schüler in die Zwischenzeugnisse zu schreiben. Was nützt die schönste Lernperspektive, wenn für diesen Förderbedarf kein Geld da ist? Vor zentralen Abiturprüfungen wird sich jeder Pädagoge grausen, der mit seinen Schülern auch mal abseits der ausgetrampelten Pfade der Oberstufe wandeln will. Damit wird den Schulen und Pädagogen die Möglichkeit beschnitten, sich über die Profile ihrer Animateure – und das sind gute Lehrer auch – herauszuheben. Und wenn ein Schulministerium Bildungspolitik nur per E-mail ankündigen kann, wie bei den Lernstandserhebungen anscheinend geschehen, erhöht das nur den Frust bei den Empfängern. Wenn also die Gewerkschaften bei der Lernstandserhebung für die Regierung feststellt, dass sie nichts gelernt hat, haben sie durchaus recht. ELMAR KOK