„Mit kaltem Blut ein Kind getötet“

Staatsanwälte verlangen „Lebenslänglich“ für den Entführer des Jakob von Metzler. Habgier sei das Motiv gewesen

FRANKFURT taz ■ Die Sommersonne fiel gestern im Frankfurter Landgericht diffus durch milchige Fensterscheiben auf das blasse, versteinerte Gesicht des Angeklagten Magnus G. (28). „Sie, Herr G.“, sagte Staatsanwalt Justus Koch in seinem Plädoyer, „haben bewusst, reflektiert und mit kaltem Blut ein Kind getötet.“ Er forderte lebenslange Haft als Sühne für den Tod des 11-jährigen Jakob von Metzler.

G. hatte den Jungen im September 2002 in seine Wohnung gelockt, geknebelt, geschlagen, gewürgt, erstickt und die Leiche unter einem Bootssteg in einem Waldsee versteckt. Von der Familie hatte er eine Million Euro Lösegeld gefordert. G., so Koch, habe das Kind aus Habgier entführt, es heimtückisch getötet, den Mord zur Verdeckung der Tat vorab eingeplant. Motiv sei seine Geltungssucht reicheren Freunden gegenüber gewesen. Er habe sich zwar als „netten Jungen von nebenan“ stilisiert, sei aber „ein Hochstapler“. Sein Kollege Wilhelm Möllers schloss sämtliche Milderungsgründe aus. Er verlangte von dem Gericht, die „besondere Schwere der Schuld“ zu berücksichtigen. Ein solches Urteil würde für den ehemaligen Jurastudenten bedeuten, dass er das Gefängnis auch nach 15 Jahren noch nicht auf Bewährung verlassen könnte. Es spiele, so Möllers, auch keine Rolle, dass Polizeibeamte G. ein erstes Teilgeständnis durch Androhung physischer Gewalt abgepresst hatten. Dieser Skandal hatte dazu geführt, dass diese ersten Aussagen im Verfahren nicht verwertet werden durften. Möllers betonte, er wolle das Fehlverhalten der Beamten nicht „kleinreden oder bagatellisieren“: „Das ist verboten!“ Für das Urteil aber sei es nicht mehr relevant. Ein zweites Geständnis, das G. im Gerichtssaal unter Tränen abgelegt hatte, wertete Möllers als „rein rational geprägt“.

Von „tiefer Reue“ habe er, im Gegensatz zur Verteidigung, nicht die Spur entdecken können: „Der Angeklagte hat mehr um sich selbst geweint.“ Er sei ein „Taktierer und Lavierer“ und „nur auf den eigenen Vorteil bedacht“. Zwei Gutachter hatten bei G. zwar eine labile Persönlichkeit und mangelndes Selbstwertgefühl, aber auch hohe Intelligenz und volle Schuldfähigkeit diagnostiziert. Das Urteil soll Ende Juli fallen. HEIDE PLATEN