Ex-Banker waschen ihre Hände in Unschuld

Ehemalige Vorstände der Landesbank Berlin sehen sich zu Unrecht vor Gericht gestellt. Ihnen wird Untreue vorgeworfen. Prominente Zeugen im Untersuchungsausschuss zur Bankenaffäre: Fugmann-Heesing und Landowsky

Sie waren sichtlich verärgert. Die ehemaligen Bankmanager Ulf-Wilhelm D. und Jochem Z., gegen die gestern ein zweiter Strafprozess begann, sehen sich unschuldig vor Gericht gestellt – und von der Öffentlichkeit vorverurteilt. „Pogromstimmung“ gar wollte D. mit Blick auf ein kürzlich stattgefundenes „Tribunal“ von Bankkritikern entdeckt haben.

Davon war gestern im Saal B 129 des Berliner Landgerichtes nichts zu spüren – obwohl Bankkritiker auf den Zuschauerbänken Platz genommen hatten. Ungestört verlasen die Exvorstände der Landesbank Berlin (LBB), einer Tochter der Bankgesellschaft, mehrseitige Erklärungen. Beiden wird Untreue zulasten der LBB vorgeworfen. Das Verfahren gegen einen Dritten wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt. Der Vorwurf der Untreue bezieht sich auf die Rückabwicklung eines so genannten Prominentenfonds der Landesbank, der 1993 aufgelegt wurde. Zugang zu dem Fonds, der hohe steuerliche Vorteile für die Anleger bot, hatten nur handverlesene vermögende Kunden und führende Mitarbeiter der Bank, darunter die beiden Angeklagten. Als der geschlossene Immobilienfonds in die Pleite zu gehen drohte, beschloss die Bank, die – eigentlich wertlosen – Anteile der Anleger zurückzukaufen, und zwar zu einem Nominalwert von 75 Prozent – obwohl die Anleger zuvor bereits hohe Steuervorteile erzielt haben dürften.

Der Bank sei so ein Schaden in Höhe von rund 900.000 Euro entstanden, begründet die Staatsanwaltschaft die Anklage. Dafür seien die Angeklagten verantwortlich. Der bislang im Raum stehende Vorwurf, die Angeklagten hätten dadurch insgesamt 224.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet, fand sich in der gestern verlesenen Anklageschrift allerdings nicht.

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe als „ehrverletzend“ zurück. Das ihnen durch den Rückkauf des Fonds zustehende Geld hätten sie gar nicht gefordert. Der mit den Anlegern ausgehandelte Rückkaufwert sei angemessen gewesen. Der Landesbank sei dadurch kein Schaden entstanden, im Gegenteil. Schulden in Höhe von über 20 Millionen Euro hätten sonst gedroht.

Die Exklusivität des Fonds begründeten die Angeklagten mit einem engen Zeitfenster bei seiner Auflegung. Bis zum Stichtag am Jahresende seien nur noch wenige Tage geblieben, deshalb hätten sie gezielt Bekannte und Geschäftspartner angesprochen.

Durch fehlgeschlagene Immobilienfondsgeschäfte war die mehrheitlich landeseigene Bankgesellschaft an den Rand des Ruins getrieben worden. Das Land Berlin sprang mit Milliardenhilfen ein. Ehemalige Manager sollen dennoch hohe Pensionszahlungen der Bank erhalten. Bei den beiden Angeklagten sollen sie sich auf rund 19.000 beziehungsweise 15.000 Euro im Monat belaufen, heißt es auf der Internetseite der Initiative „Berliner Bankenskandal“.

Unterdessen bekommt der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Bankenaffäre prominenten Besuch ehemaliger Aufsichtsräte aus dem Konzern. Für morgen ist Exfinanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) geladen. Zwei Wochen später soll der Ex-CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky Rede und Antwort stehen. RICHARD ROTHER