Schily wird Kalif nicht los

Entscheidung des OVG Münster aufgeschoben: Aus Blitz-Abschiebung von Metin Kaplan wird vorerst nichts

MÜNSTER rtr/ap ■ Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern die Hoffnung der Bundesregierung auf eine rasche Abschiebung des „Kalifen von Köln“ gedämpft. Die erwartete Entscheidung des OVG ist durch mehrere Beweisanträge der Verteidigung des Islamistenführers Metin Kaplan verzögert worden. Zudem legte seine Anwältin gestern überraschend Atteste über eine Krebserkrankung Kaplans vor, die ihm Reiseunfähigkeit bescheinigen. Ferner stellte sie vorsorglich einen Eilantrag, mit dem eine Abschiebung Kaplans in die Türkei verhindert werden soll. Bundesinnenminister Otto Schily hat wiederholt Kaplans Abschiebung gefordert.

Kaplan hatte in Köln den inzwischen verbotenen „Kalifatsstaat“ ausgerufen und war im Jahr 2000 vom OLG Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er öffentlich zur Ermordung eines Widersachers aufgerufen hatte, der später auch tatsächlich umgebracht wurde. Die Türkei will ihn wegen Planung eines Anschlags auf das Atatürk-Mausoleum und anderer Vorwürfe vor Gericht stellen.

Sollte das OVG Münster keine Gründe gegen eine Abschiebung Kaplans sehen, könnte er direkt in die Türkei gebracht werden, auch wenn ihm noch Rechtsmittel zur Verfügung stünden. Die Anwältin kündigte für diesen Fall Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Das NRW-Innenministerium erklärte, es werde alles tun, um Kaplan abschieben zu können. Dabei werde man sich aber an rechtsstaatliche Grundsätze halten: „Es wird keine Nacht- und Nebel-Aktion geben.“