Die Unis werden zu Erfinderschmieden

Die Seelen Daniel Düsentriebs und Dagobert Ducks wohnen selten gemeinsam in der Brust eines deutschen Hochschullehrers. Diese Erkenntnis veranlasste das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Anfang 2002 eine Änderung des Arbeitnehmererfindergesetzes durchzusetzen.

Seit Kaisers Zeiten verfügten Professoren und Dozenten in unserem Land über das so genannte Hochschullehrerprivileg, das heißt über das Recht, all ihre Erfindungen selbst patentrechtlich zu verwerten. Den übrigen Arbeitnehmern standen und stehen nur durchschnittlich 2 Prozent aus den Lizenzen für ihre Erfindungen zu, der Rest ihren Arbeitgebern.

Doch das Gros der so Privilegierten dachte mehr an den Ruhm als ans Geld und beschränkte sich darauf, Erfindungen zu publizieren. Andere bastelten vollends für die Schublade. Ein solches Verhalten schadete nach der Auffassung des Bundesforschungsministeriums der ganzen Nation.

Noch vor drei Jahren stammten nur 4 Prozent der in Deutschland gemeldeten Patente aus Hochschulen. Deshalb wurde das Gesetz geändert. Heute dürfen die Hochschulen selbst die Erfindungen ihrer Mitarbeiter verwerten. Damit diese aber des Forschens nicht müde werden, sind sie an den Bruttoerträgen mit 30 Prozent beteiligt.BARBARA KERNECK