Verpflichtendes Eigentum

Stadt bietet Wohnungsbaugenossenschaften Erbbaugrundstücke zum Kauf an. Mieterhöhungen und die Umwandlung in Eigentumswohnungen soll es nicht geben

Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) rechnet mit Einnahmen „in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages“, und die CDU-Abgeordneten Klaus-Peter Hesse und Hans-Detlef Roock jubeln in einer gemeinsamen Erklärung: „Genau der richtige Schritt zur richtigen Zeit, um die Stadt weiter wachsen zu lassen.“ Die Entscheidung des Senats, die so genannten Erbbaugrundstücke zum Verkauf freizugeben, soll dafür sorgen, dass Wohnungsbaugenossenschaften bisher städtische Grundstücke, auf denen ihre Immobilien stehen, auch kaufen können.

Die genossenschaftlichen MieterInnen müssten, so Peiner, sich aber keine Sorgen machen, dass ihre Wohnungen dadurch in Eigentum umgewandelt werden könnten. Ein Umwandlungsverbot bestehe auch unter den neuen Besitzverhältnissen weiter.

Es geht um 25.000 Hamburger Wohnungen, zum Beispiel in der Jarrestadt, in Dulsberg oder Langenhorn – zum Vergleich: In der Hafen-City sollen gerade mal 9000 Wohnungen entstehen. Es handelt sich dabei um Immobilien und Grundstücke, welche die Stadt den Wohnungsbaugenossenschaften vor Jahrzehnten befristet überlassen hat, die pro forma aber nach Ablauf dieser Frist wieder an die Stadt zurück fallen würden.

Auf diese Möglichkeit verzichtet der Senat nun. Er bietet die Wohnungen den Genossenschaften zum Kauf an und gewährt dabei einen Abschlag von 20 bis 30 Prozent gegenüber üblichen Marktpreisen. Für die Genossenschaften ist das attraktiv, „weil wir somit Planungssicherheit haben“, betonte Joachim Wege, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsbauunternehmen. Die Genossenschaften sind damit, wenn sie kaufen, auch rechtlich Eigentümer – „leider können wir dies nicht nutzen, um die Mieten zu erhöhen“, sagte Wege. Denn ein Großteil der Wohnungen unterliege der Preisbindung.

Wege versicherte, dass die 50.000 Menschen, die in Hamburg in solchen Wohnungen leben, „Gewissheit haben, dass wir ihnen auch in Zukunft gutes und sicheres Wohnen bieten“. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kauf der Grundstücke für die Genossenschaften „ein finanzieller Kraftakt“ sei und weitgehend über Kredite bezahlt werde. Wovon die Kredite und die anfallenden Zinsen zurückgezahlt werden sollen, mochte oder konnte er nicht beantworten.

Für den Senat liegen die Vorteile dieser Regelung deutlicher auf der Hand. Der Haushalt wird entlastet, und sowohl Peiner als auch Bürgermeister Ole von Beust können darauf hinweisen, dass man wieder mehr Eigentum in der Stadt geschaffen habe. Die Stadt gibt mit dem Verkauf der Flächen allerdings auch wieder städtische Einflussmöglichkeiten aus der Hand. Frühere SPD-Senate hatten einen solchen Verkauf deswegen auch stets gescheut. PETER AHRENS