Hart(z)e Fakten

Rund 500.000 der bundesweit knapp 2,2 Millionen BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe werden ab 1. Januar 2005 jegliche Arbeitslosenunterstützung verlieren, weil das Haushaltseinkommen über den Bedarfssätzen liegt. Nach Berechnungen des Hamburger DGB werden von den 42.500 HamburgerInnen, die zurzeit Arbeitslosenhilfe beziehen, rund 21.700 geringere und sogar 8.500 Personen keine Leistungen mehr beziehen, da das Haushaltseinkommen wegen des Einkommen Angehöriger über der Bemessungsgrenze liegt und damit der Anspruch auf das Arbeitslosengeld II entfällt. Zudem müssen Arbeitslose künftig jeden ihnen angebotenen Job annehmen, wollen sie nicht den Wegfall der Sozialleistungen riskieren. Die einzige Untergrenze für Dumpinglöhne bietet das Sozialgesetzbuch, nach dem Niedriglöhne den geltenden Tarif nicht um mehr als 30 Prozent unterschreiten dürfen. 581 von 597 Bundestagsabgeordneten hatten im Dezember der durch Hartz IV vorgenommenen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zugestimmt. mac